Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30.10.2006 (TV-Ärzte) . Hierbei ist zwischen ihnen in rechtlicher Hinsicht streitig, ob im Rahmen der Überführung des Arbeitsverhältnisses vom Bundesangestelltentarifvertrag in den TV-Ärzte die von der Klägerin absolvierte Zeit als Ärztin im Praktikum (AiP) für die Stufenzuordnung im Rahmen der Eingruppierung in das Entgeltsystem des TV-Ärzte nach § 16 Abs. 2 TV-Ärzte zu berücksichtigen ist.
Die Klägerin ist aufgrund des Arbeitsvertrags vom 29. August 2005 seit dem 01. September 2005 bei dem beklagten Land als Ärztin in der Weiterbildung zur Fachärztin für Anästhesiologie in der Klinik für Anästhesiologie der Z beschäftigt.
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