Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 07.05.2018 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die als sofortige Beschwerde statthafte "Beschwerde" des Klägers ist frist- und formgemäß eingelegt und damit zulässig. In der Sache ist sie aber unbegründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht festgelegt, dass sich der Kläger mit monatlichen Raten in Höhe von 47,-- EUR an den Prozesskosten zu beteiligen hat.
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