LSG Hamburg - Urteil vom 21.12.2021
L 3 SB 7/17
Normen:
§ 152 SGB IX;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 21.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 SB 38/13

Zuerkennung des Merkzeichens G im SchwerbehindertenrechtAnforderungen an die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen - hier im Falle von Einschränkung der Herzleistungsfähigkeit wegen Veränderungen an den Herzkranzgefäßen

LSG Hamburg, Urteil vom 21.12.2021 - Aktenzeichen L 3 SB 7/17

DRsp Nr. 2022/6111

Zuerkennung des Merkzeichens "G" im Schwerbehindertenrecht Anforderungen an die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen – hier im Falle von Einschränkung der Herzleistungsfähigkeit wegen Veränderungen an den Herzkranzgefäßen

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 18. Januar 2017 wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 152 SGB IX;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen „G“.

Hinsichtlich des Sachverhalts bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf den Tatbestand des Urteils des Sozialgerichts Hamburg vom 18. Januar 2017 verwiesen. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen.

Gegen diese Entscheidung hat der Kläger Berufung eingelegt. Das Urteil sei unzutreffend.

Der Kläger beantragt ausweislich seiner Schriftsätze sinngemäß,

das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 18. Januar 2017aufzuheben sowie den Bescheid vom 4. April 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Dezember 2012 zu ändern und die Beklagte zu verpflichten, bei ihm die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen „G“ festzustellen.

Die Beklagte beantragt,

die Berufung zurückzuweisen.