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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Gewerkschaftssekretär S7 den Zugang zu ihrem Betrieb zu gewähren.
Der Gewerkschaftssekretär S7 ist einer von drei Mitarbeitern der IG Metall, der Antragstellerin und Erster Bevollmächtigter der Verwaltungsstelle D2 und damit zuständiger Fachsekretär für den Betrieb der Arbeitgeberin, einem Betrieb der Metallindustrie, die mit der Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten, insbesondere aus dem Bereich der Zahntechnik befasst ist. Im Betrieb der Arbeitgeberin, in der die Antragstellerin die vertretene Fachgewerkschaft ist, sind derzeit ca. 900 Mitarbeiter beschäftigt. Der im Betrieb gewählte Betriebsrat besteht aus 13 Personen. Die Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrats ist Mitglied in der IG Metall.
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