LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.11.2008 L 21 R 115/05
Normen:
AAÜG § 1; AAÜG § 5 Abs. 1; AAÜG § 8;
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 RA 230/03
Zugehörigkeit eines technischen Ingenieurs in der Funktion eines Abteilungsleiters Preise zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz; fiktiver bundesrechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Zusage im Bereich der AVItech
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2008 - Aktenzeichen L 21 R 115/05
DRsp Nr. 2009/4700
Zugehörigkeit eines technischen Ingenieurs in der Funktion eines Abteilungsleiters Preise zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz; fiktiver bundesrechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Zusage im Bereich der AVItech
Personen, die am 30.6.1990 nicht in ein Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR einbezogen waren und auch nicht nachfolgend auf Grund originären Bundesrechts einbezogen wurden, sind vom Regelungssystem des AAÜG erfasst, wenn sie aus der Sicht des am 1.8.1991 gültigen Bundesrechts nach der am 30.6.1990 gegebenen Sachlage einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten. Ein derartiger - fiktiver - bundesrechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Zusage im Bereich der AVItech hängt von der Berechtigung, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung) und der Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit (sachliche Voraussetzung) in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb (betriebliche Voraussetzung) ab (hier bei einem technischen Ingenieur in der Funktion eines Abteilungsleiters Preise). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
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