A
Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung.
Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine Gewerkschaft, die mit der Tarifgemeinschaft des Großhandels, Außenhandels und der Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossenen Verbände Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen abschließt. Dieser Tarifgemeinschaft gehört u.a. der Antragsgegner an, ein Arbeitgeberverband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Dxxxxxxx.
Auf der Mitgliederversammlung des Antragsgegners wurde am 21.05.2003 eine neu gefasste Satzung verabschiedet. Diese Satzungsänderung wurde am 25.06.2003 in das Vereinsregister eingetragen.
Die neu gefasste Satzung (Bl. 51 ff.d.A.) lautet auszugsweise wie folgt:
"§ 2 Aufgaben und Zweck
1. Aufgabe des Verbandes ist es,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|