Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2021 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung des Herrn A H .
Der Arbeitgeber betreibt im Auftrag des Rheinisch-Bergischen Kreises die Rettungswachen in K , L , O und Od . Nach Ausscheiden des vormaligen Stelleninhabers war die Stelle des Leiters der Rettungswache L neu zu besetzen. Unter den fünf internen und externen Bewerbern wählte er aufgrund der von ihm ohne Beteiligung des Betriebsrats erstellten "Bewertungsmatrix" mit Punktetabelle den externen Bewerber H für die Position aus.
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