I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 13./14. Juni 2018 -
II. Die Klägerin trägt die Kosten der sofortigen Beschwerde bei einem Beschwerdewert von 7.733,33 EUR.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
In der Sache streiten die Parteien über die restliche Rückführung von Darlehensleistungen in Höhe von noch 23.200,00 EUR nebst Zinsen, die die Klägerin dem Beklagten geleistet hatte.
Die Klägerin ist eine Kirche, zugleich eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie verfügt über eine Kirchenverfassung und eine Kirchenordnung.
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