1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. Mai 2014 - 6 Sa 58/14 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Ersatzurlaubsanspruch der Klägerin.
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