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Streitig ist, ob die Beklagte die Auszahlung der dem Kläger bewilligten Altersrente verweigern darf.
Der am 1. Mai 1934 geborene Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er lebt seit März 1961 in Chile und wohnt dort in der Gemeinde Parral auf dem Gelände der früheren "Sociedad Benefactora y Educadional DIGNIDAD" (der sogenannten Colonia Dignidad - CD -).
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