LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.12.2015
9 Sa 685/15
Normen:
WissZeitVG § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 07.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 308/15
ArbG Düsseldorf, vom 28.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 308/15

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2015 - Aktenzeichen 9 Sa 685/15

DRsp Nr. 2017/2178

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen

Zur wissenschaftlichen Dienstleistung kann auch die Vermittlung von Fachwissen und praktischen Fertigkeiten an Studierende und deren Unterweisung in der Anwendung wisssenschaftlicher Methoden gehören. Dann muss dem Lehrenden aber die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleiben.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.12.2015 - 15 Ca 308/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Urteil wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der am 12.03.2013 vereinbarten Befristung am 31.12.2014 beendet worden ist.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als wissenschaftliche Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen.

3.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

WissZeitVG § 2 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses durch eine Befristung vom 12.03.2013 zum 31.12.2015.

1. 2.