LAG Sachsen-Anhalt, vom 01.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 297/15
ArbG Magdeburg, vom 01.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1470/14
Zulässigkeit der Berufung als ProzessfortsetzungsbedingungAnforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung
BAG, Urteil vom 14.05.2019 - Aktenzeichen 3 AZR 274/18
DRsp Nr. 2019/9337
Zulässigkeit der Berufung als ProzessfortsetzungsbedingungAnforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung
1. Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach der Berufungseinlegung und deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen. Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 37; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 11 mwN).
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