Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 06.04.2017 wird verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosgengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 01.10.2016 bis 28.02.2017.
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