LSG Bayern - Beschluss vom 22.08.2017
L 11 AS 357/17
Normen:
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 06.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 15/17

Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Beschränkung des Wertes des Beschwerdegegenstandes

LSG Bayern, Beschluss vom 22.08.2017 - Aktenzeichen L 11 AS 357/17

DRsp Nr. 2018/10791

Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Beschränkung des Wertes des Beschwerdegegenstandes

Beschränkt ein Rechtsmittelführer mit der Einlegung einer - an sich zulassungsfreien - Berufung den Wert des Beschwerdegegenstandes auf (weniger als) 750 €, ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 06.04.2017 wird verworfen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosgengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 01.10.2016 bis 28.02.2017.