Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 10. März 2016 wird verworfen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.
I.
Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von Leistungen der privaten Pflegeversicherung.
Die Beklagte ist ein privates Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen in Form eine Aktiengesellschaft. Der Kläger ist bei ihr pflegepflichtversichert. Er bezieht von ihr seit März 2013 Leistungen nach der Pflegestufe I, seit Februar 2015 nach der Pflegestufe II.
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