I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 07. September 2017 -
1. Das Versäumnisurteil vom 17. März 2016 wird aufgehoben soweit die Beklagte darin verurteilt worden ist, an den Kläger mehr als 119.039,51 EUR zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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