BSG - Urteil vom 21.11.1991
3 RK 32/89
Normen:
SGB V § 12 Abs. 1, § 39 Abs. 1 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 70, 20
FEVS 43, 303
SozR 3-2500 § 39 Nr. 1

Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Nichtbestehen einer Leistungspflicht, Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Dauer der Krankenhauspflege

BSG, Urteil vom 21.11.1991 - Aktenzeichen 3 RK 32/89

DRsp Nr. 1998/7728

Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Nichtbestehen einer Leistungspflicht, Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Dauer der Krankenhauspflege

1. Die Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Nichtbestehen einer Leistungspflicht ist als negative Feststellungsklage zulässig.2. Soweit eine Kostenzusage der Krankenkasse nicht vorliegt, bestimmt sich die Dauer der Krankenhauspflege eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung allein nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit iS. der medizinischen Notwendigkeit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 12 Abs. 1, § 39 Abs. 1 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß sie nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist, die durch eine eintägige stationäre Diagnostik sowie durch die zweitägige Verlängerung des stationären Aufenthaltes der Ehefrau des Beigeladenen in der Niedersächsischen Landesfrauenklinik, deren Träger der Beklagte ist, entstanden sind.