Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. April 2021 –
Die erneute Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag des Klägers wird dem Arbeitsgericht übertragen.
I.
Der Kläger, für den als gesetzliche Betreuerin Frau Rechtsanwältin A eingesetzt ist, hat mit Klageschrift vom 8. Februar 2021 einen Kündigungsschutzantrag gegen eine Kündigung der Beklagten vom 3. Februar 2021 stellen lassen und hierfür Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B begehrt.
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