BAG - Urteil vom 21.03.2012
5 AZR 320/11
Normen:
ZPO § 552 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 15
NJW 2012, 3327
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 11.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 40/10
ArbG Stuttgart, vom 22.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 10576/09

Zulässigkeit der Revision; Entfallen der Beschwer

BAG, Urteil vom 21.03.2012 - Aktenzeichen 5 AZR 320/11

DRsp Nr. 2012/12207

Zulässigkeit der Revision; Entfallen der Beschwer

Orientierungssatz: Die Beschwer einer zur Zahlung verurteilen Partei entfällt, wenn sie den Urteilsbetrag nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil bezahlt, sondern einen Klageanspruch aus freien Stücken ohne Vorbehalt endgültig erfüllen will. Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls.

1. Die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei entfällt, wenn sie den Urteilsbetrag nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil bezahlt, sondern den Klageanspruch aus freien Stücken ohne Vorbehalt (endgültig) erfüllen will. 2. Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. März 2011 - 18 Sa 40/10 - wird als unzulässig verworfen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

ZPO § 552 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnung eines tarifvertraglichen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld.