Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 27.04.2011 wird zurückgewiesen.
2.Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung höherer Rente nach dem Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI).
Der im Jahr 1946 geborene Kläger arbeitete bis zum 30.11.2006 versicherungspflichtig bei den US-Streitkräften in Rheinland-Pfalz. Anschließend war der Kläger arbeitslos.
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