LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.09.2014
6 Sa 1287/13
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 26.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 3568/13

Zulässigkeit der sachgrundlosen Verkürzung der Laufzeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.09.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 1287/13

DRsp Nr. 2018/10536

Zulässigkeit der sachgrundlosen Verkürzung der Laufzeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses

Die nachträgliche Verkürzung einer Vertragslaufzeit (Befristung) eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses bedarf keines Sachgrundes. Ihr steht auch das Anschlußverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht entgegen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 26. September 2013 - 20 Ca 3568/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung.