Die Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 27. Oktober 2014 - Aktenzeichen 9 Ca 273/14 - und vom 9. Januar 2015 - Aktenzeichen 9 Ca 273/14 - werden aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdegegnerin zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit Urteil vom 5. August 2014 - Aktenzeichen 9 Ca 273/14 (Bl. 2882 bis 2897 d. A.) - hat das Arbeitsgericht Offenbach am Main die Kosten des Rechtsstreits zu 2/3 der Beschwerdegegnerin und zu 1/3 dem Beschwerdeführer auferlegt.
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