LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.10.2016
L 7 SO 2156/13
Normen:
SGB XII § 25; SGG § 75 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 25.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 SO 555/12

Zulässigkeit der Verurteilung eines nach § 75 Abs. 2 SGG Beigeladenen im sozialgerichtlichen Verfahren in einem Rechtsstreit über den Anspruch einer Krankenhausgesellschaft auf Zahlung der Aufwendungen für die Behandlung eines Patienten

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2016 - Aktenzeichen L 7 SO 2156/13

DRsp Nr. 2016/18242

Zulässigkeit der Verurteilung eines nach § 75 Abs. 2 SGG Beigeladenen im sozialgerichtlichen Verfahren in einem Rechtsstreit über den Anspruch einer Krankenhausgesellschaft auf Zahlung der Aufwendungen für die Behandlung eines Patienten

Die Verurteilung eines nach § 75 Abs. 2 SGG Beigeladenen ist nur möglich, wenn sich entweder derselbe Anspruch gegen den einen oder den anderen Träger richtet oder verschiedene Ansprüche in einem Ausschließlichkeitsverhältnis stehen und sich Anspruchsgrund und Rechtsfolgen im Kern decken. Dies ist nicht der Fall bei einem Vergütungsanspruch eines Krankenhauses einerseits und einem Nothelferanspruch nach § 25 SGB XII andererseits.

Tenor

Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 25. April 2013 abgeändert. Die Klage auf Verurteilung der Beigeladenen wird abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB XII § 25; SGG § 75 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der klagenden Krankenhausgesellschaft auf Zahlung der Aufwendungen für die Behandlung des Patienten R. F. (i.F.: R.F.).