Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 25. April 2013 abgeändert. Die Klage auf Verurteilung der Beigeladenen wird abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der klagenden Krankenhausgesellschaft auf Zahlung der Aufwendungen für die Behandlung des Patienten R. F. (i.F.: R.F.).
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