LAG Köln - Urteil vom 16.09.2015
5 Sa 480/15
Normen:
§ 256 Abs. 1 ZPO; § 626 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 7487/14

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der außerordentlichen Eigenkündigung einer angestellten Versicherungsmaklerin nach Ablauf der Kündigungsfrist

LAG Köln, Urteil vom 16.09.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 480/15

DRsp Nr. 2016/1395

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der außerordentlichen Eigenkündigung einer angestellten Versicherungsmaklerin nach Ablauf der Kündigungsfrist

Der gegen die Wirksamkeit einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers gerichtete Feststellungsantrag des Arbeitgebers ist regelmäßig unzulässig, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. Februar 2015 - 15 Ca 7487/14 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 256 Abs. 1 ZPO; § 626 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über den Bestand des Arbeitsverhältnisses für den Zeitraum vom 2. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Die klagende Arbeitgeberin macht die Unwirksamkeit zweier fristloser Eigenkündigungen der beklagten Arbeitnehmerin geltend.

Die Beklagte war bei der Klägerin seit dem 1. Juli 1983 als Versicherungsmaklerin angestellt. Die Parteien verständigten sich in einem Aufhebungsvertrag vom 13. Januar 2014 auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2014.

1. 2. 3.