LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.08.2018
15 Sa 471/18
Normen:
ZPO § 850c; BGB § 394;

Zulässigkeit einer nachträglichen von der Lohn- und Gehaltsabrechnung abweichenden Leistungsbestimmung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.08.2018 - Aktenzeichen 15 Sa 471/18

DRsp Nr. 2018/16737

Zulässigkeit einer nachträglichen von der Lohn- und Gehaltsabrechnung abweichenden Leistungsbestimmung

Eine nachträgliche, von den Angaben einer Lohn- und Gehaltsabrechnung abweichende Leistungsbestimmung ist unbeachtlich.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 21.02.2018 - 4 Ca 1214/17 - teilweise abgeändert:

Soweit die Beklagte in Ziffer. 2. des Tenors verurteilt wurde, an den Kläger mehr als 435,01 € nebst Zinsen zu zahlen, wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits der 1. Instanz haben der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 % zu tragen. Die Berufungskosten hat die Beklagte allein zu tragen.

IV. Die Revision wird nur für die Beklagte in Höhe eines Betrages von 40,00 € zugelassen. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 850c; BGB § 394;

Tatbestand:

Die Parteien streiten - soweit dies für die Berufungsinstanz noch von Relevanz ist - über Arbeitsentgelt für Juni 2017 und Juli 2017. Die Beklagte rechnet im Wesentlichen mit Gegenansprüchen auf.

Der Kläger war seit dem 24.02.2017 bei der Beklagten als Kraftfahrer gegen ein Bruttomonatsgrundentgelt von 1.800,00 € brutto beschäftigt.