LAG Köln - Teilurteil vom 23.08.2018
7 Sa 562/17
Normen:
BetrVG § 75; HGB § 341 a;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 6649/16

Zulässigkeit einer Stichtagsregelung in einer Konzernbetriebsvereinbarung über eine variable, an der Erreichung von Unternehmenszielen orientierten Jahreszahlung

LAG Köln, Teilurteil vom 23.08.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 562/17

DRsp Nr. 2020/7008

Zulässigkeit einer Stichtagsregelung in einer Konzernbetriebsvereinbarung über eine variable, an der Erreichung von Unternehmenszielen orientierten Jahreszahlung

Der in einer Konzernbetriebsvereinbarung begründete Anspruch auf Zahlung einer variablen, an der Erreichung von Unternehmenszielen orientierten Jahreszahlung, die zumindest auch Entgeltcharakter hat, kann nicht von einer Stichtagsregelung abhängig gemacht werden, die einen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über das Ende des Anspruchsjahres hinaus voraussetzt. (Parallelsache zu 7 Sa 717/17)

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.05.2017 in Sachen 1 Ca 6649/16 abgeändert:

Die Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen,

a)

über den Grad der Zielerreichung der Konzernziele der Beklagten, den Grad der Zielerreichung der von der Beklagten für ihre Konzernunternehmen festgelegten Unternehmensziele und über den Grad der Zielerreichung der von den Konzernunternehmen der Beklagten erreichten weiteren Ziele, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) gemäß Ziffer III Absatz 1 der Konzernbetriebsvereinbarung zur erfolgsabhängigen Jahreszahlung vom 23.01.2013

und

b)