LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.05.2008
6 Sa 424/07
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3 ; TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 3 ; TVG § 4 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ; BGB § 139 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 04.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1041c/07

Zulässigkeit einer tariflichen Differenzierungsklausel

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 424/07

DRsp Nr. 2008/18605

Zulässigkeit einer tariflichen Differenzierungsklausel

»1. Eine Differenzierungsklausel in einem Tarifvertrag, wonach nur diejenigen Arbeitnehmer eine Sonderzahlung erhalten sollen, die an einem Stichtag Mitglied einer der beiden tarifvertragsschließenden Gewerkschaften sind und bleiben, ist unwirksam (im Anschluss an BAG 09.05.2007 - 4 AZR 275/06 - ). 2. Dieser Anspruchsausschluss verstößt gegen die individuelle Koalitionsfreiheit.«

Normenkette:

GG Art. 9 Abs. 3 ; TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 3 ; TVG § 4 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ; BGB § 139 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob Regelungen eines Firmentarifvertrages über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder auch für die nicht gewerkschaftlich gebundene Klägerin gelten.