LAG Düsseldorf - Urteil vom 06.03.2018
14 Sa 849/17
Normen:
Entgelttarifvertrag für Beschäftigte der M. hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung P. e.V. und der M. hilfe P. gGmbH;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 06.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 388/17

Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu eingestellten und langjährig beschäftigten Mitarbeitern

LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2018 - Aktenzeichen 14 Sa 849/17

DRsp Nr. 2018/6102

Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu eingestellten und langjährig beschäftigten Mitarbeitern

Eine Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu eingestellten und langjährig beschäftigten Mitarbeitern kann bei einer Neuregelung des Tarifvertrags gerechtfertigt sein, um qualifizierte Arbeitnehmer mit Berufserfahrung zu gewinnen.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 06.09.2017 (1 Ca 388/17) wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Entgelttarifvertrag für Beschäftigte der M. hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung P. e.V. und der M. hilfe P. gGmbH;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen der Eingruppierung der Klägerin um die richtige Stufenzuordnung.

1. 2. 3. 1. 2. 3.