LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.12.2016
18 Sa 1122/14
Normen:
ArbGG § 68; ZPO analog § 538 Abs. 2 Nr. 7;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 05.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 273/14

Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung nach Erlass eines Zwischenurteils über den Grund

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.12.2016 - Aktenzeichen 18 Sa 1122/14

DRsp Nr. 2017/3007

Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung nach Erlass eines Zwischenurteils über den Grund

Orientierungssätze: "Dopplung" eines Zwischenurteils über den Grund, welches nach § 61 Abs. 3 ArbGG nur mit dem Endurteil angegriffen werden, kann durch spätere Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 ZPO. Aufhebung des (End-)Urteils in dem abgetrennten Verfahren und Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, da unklar, in welchem Umfang und mit welcher Rechtskraftwirkung Zwischenurteil im Berufungsverfahren überprüft werden kann. Arbeitsgericht kann getrennte Prozesse wieder nach § 150 ZPO verbinden und danach Teilurteil erlassen.

Hat das Arbeitsgericht nach Erlass eines Zwischenurteils über den Grund das Verfahren hinsichtlich einzelner Ansprüche abgetrennt, so stellt sich dies in Widerspruch zu § 61 Abs. 3 ArbGG, da eine Abtrennung einzelner Ansprüche gem. § 145 Abs. 1 ZPO zu selbständigen Prozessen führt, die vor der Trennung liegenden Prozessvorgänge jedoch in allen Verfahren wirksam bleiben. Dies würde bei vorherigem Erlass eines Zwischenurteils möglicherweise zu dessen mehrfacher Überprüfung führen, was nicht zulässig ist.

Tenor