Die Berufungen der Kläger gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 8. Februar und 10. Februar 2021 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren die Wiederaufnahme von Verfahren, die bei dem Sozialgericht (
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