LSG Hamburg - Urteil vom 22.11.2023
L 2 AL 18/21
Normen:
SGG § 84 Abs. 1 S. 1; SGB X § 37 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 13.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 AL 132/14

Zulässigkeit eines Widerspruchs gegen die Aufhebungs- und Erstattungsbescheide wegen möglicher Nicheinhaltung der Widerspruchsfrist

LSG Hamburg, Urteil vom 22.11.2023 - Aktenzeichen L 2 AL 18/21

DRsp Nr. 2024/444

Zulässigkeit eines Widerspruchs gegen die Aufhebungs- und Erstattungsbescheide wegen möglicher Nicheinhaltung der Widerspruchsfrist

Tenor

1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 84 Abs. 1 S. 1; SGB X § 37 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit des Widerspruchs vom 21. Oktober 2013 gegen die Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vom 14. November 2011 in Höhe von 1.320,00 Euro für die Zeit vom 01. September 2011 bis 31. Oktober 2011.

Der Kläger war in der Vergangenheit verschiedentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt und stand wiederholt im Bezug von Arbeitslosengeld. Vom 15. Dezember 2009 bis 31. Januar 2011 war er als Bäcker bei der Bäckerei Koc beschäftigt. Der Kläger beantragte am 21. Februar 2011 mit Wirkung zum 01. Februar 2011 Arbeitslosengeld.