Die Parteien streiten über die Zahlung einer tariflichen Zulage.
Die Klägerin ist seit mehr als 16 Jahren bei dem beklagten Land beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft Vereinbarung der Bundes-Angestelltentarifvertrag (
Der Tarifvertrag über eine Zulage für Angestellte mit Aufgaben nach dem
"§ 2
Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Zulage
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