LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.07.2010
5 Sa 757/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TVöD § 14; GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 09.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 301/09

Zulage für vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit im öffentlichen Dienst; unbegründete Klage bei fortgesetzter Übertragungen im Rahmen der Umstrukturierung der Bundeswehr

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.07.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 757/09

DRsp Nr. 2011/4886

Zulage für vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit im öffentlichen Dienst; unbegründete Klage bei fortgesetzter Übertragungen im Rahmen der Umstrukturierung der Bundeswehr

1. Eine nur vorübergehend übertragene Tätigkeit begründet gemäß § 14 TVöD nur einen Anspruch auf eine Zulage; eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung ist gemäß § 14 TVöD nicht vorgesehen. 2. Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit muss billigem Ermessen entsprechen (§ 106 GewO); das billige Ermessen bei der Ausübung des Direktionsrechts muss sich auf die Tätigkeitsübertragung "an sich" und die "nicht Dauerhaftigkeit" der Übertragung beziehen (doppelte Billigkeitsprüfung). 3. Trotz eines sehr langen Zeitraums kann es noch billigem Ermessen entsprechen, die höherwertige Tätigkeit jeweils nur vorübergehend zu übertragen.