BSG - Beschluß vom 27.11.1991
9a BV 17/91
Normen:
BVG § 64, §§ 64ff, § 1 ; SGG § 103 ;
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen,

Zulassung der Revision begründeter Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

BSG, Beschluß vom 27.11.1991 - Aktenzeichen 9a BV 17/91

DRsp Nr. 1998/7845

Zulassung der Revision begründeter Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

1. Beim Streit um Auswirkungen einer Kopfverletzung ist die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch eine nicht hinreichend begründete Ablehnung eines schriftlich gestellten Antrages eines in Osteuropa lebenden Bürgers mit Anspruch nach dem BVG, ihn durch einen deutschen Arzt persönlich untersuchen und begutachten zu lassen, in der Regel begründet. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 64, §§ 64ff, § 1 ; SGG § 103 ;

Gründe: