Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 6.
I
Streitig ist der Anspruch der Klägerin auf Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Berlin.
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