LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.12.2008
L 7 KA 132/06
Normen:
Ärzte-ZV § 18; Ärzte-ZV § 19; GG Art. 12; SGB V § 95;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 10.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 79 KA 220/04

Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung, Zulassungsantrag vor Zulassungssperre, fehlende Eintragung ins das Arztregister

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2008 - Aktenzeichen L 7 KA 132/06

DRsp Nr. 2009/864

Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung, Zulassungsantrag vor Zulassungssperre, fehlende Eintragung ins das Arztregister

Lag vor Eintritt einer Zulassungssperre weder eine Eintragung ins Arztregister noch ein entsprechender Antrag vor, weil dieser vor dem Eintritt der Zulassungssperre zwar gestellt, später aber zurückgenommen worden ist, so kann ein zu diesem Zeitpunkt gestellter Zulassungsantrag nach § 19 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV nicht zur Zulassung eines Psychotherapeuten führen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Mai 2006 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Ärzte-ZV § 18; Ärzte-ZV § 19; GG Art. 12; SGB V § 95;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung im Zulassungsbezirk Berlin.