Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Verfahrensbeteiligten entstand im Jahre 2017 Streit über die Mitbestimmungspflichtigkeit eines Dienstgruppenwechsels von Polizeivollzugsbeamten innerhalb der Autobahnpolizeiwache I. .
Die Autobahnpolizeiwache I. gehört organisatorisch zur Verkehrsinspektion 3 der Direktion Verkehr des Beteiligten. Bei dieser Wache sind fünf Dienstgruppen gebildet. Aufgabe einer Dienstgruppe ist die Verrichtung des Streifendienstes zu allen Zeiten im Wechselschichtdienst. Zu einer Dienstgruppe gehören mindestens drei, bei großen Inspektionen bis circa 30 Beschäftigte.
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