Die Parteien streiten um die Pflicht der beklagten Arbeitgeberin in Dienstplänen als "Pausen" ausgewiesene Zeiten als Arbeitszeit zu vergüten.
Der Kläger ist Busfahrer bei der Beklagten, die als kommunale Gebietskörperschaft den öffentlichen Nahverkehr in ihrem Ortsgebiet betreibt. Beide Parteien sind tarifgebunden. Es gilt der
Die Busfahrer der Beklagten arbeiten nach Dienstplan. Der Dienstplan besteht aus über 50 Diensttypen, die alle Arbeitnehmer regelmäßig durchlaufen.
In den Dienstplänen sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende festgelegt. Außerdem ist die Busroute mit Haltstellen, An- und Abfahrtszeiten ausgewiesen. Zusätzlich sind Wendezeiten und Pausen ausgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|