Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Zustellern eines kostenlosen Wochenblatts
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.07.2003 - Aktenzeichen 5 K 2749/01
DRsp Nr. 2003/14102
Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Zustellern eines kostenlosen Wochenblatts
Austräger eines kostenlosen Wochenblatts sind i.d.R. als Arbeitnehmer des Zeitungsverlags anzusehen, weil sie weder ein Unternehmerrisiko tragen noch Unternehmerinitiative entfalten können und auf Grund der Ausführung einer lediglich einfachen Tätigkeit einer Weisungsabhängigkeit unterliegen. Dem Gesichtspunkt, dass sich die Austräger Hilfspersonen bedienen und auch für weitere Auftraggeber tätig werden können, kommt hierbei im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung keine entscheidende Bedeutung zu.