LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.10.2001
6 Sa 616/01
Normen:
BAT § 24 ; BAT § 23 ; BAT § 24 Abs. 1 ; BAT § 24 Abs. 2 ; ZPO § 97 ; ZPO § 543 Abs. 1 ; LPVG NW § 66 ; LPVG NW § 72 Abs. 1 ; LPVG NW § 66 Abs. 1 ; LPVG NW § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 26.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4823/00

Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 23 BAT

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2001 - Aktenzeichen 6 Sa 616/01

DRsp Nr. 2003/4667

Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 23 BAT

»Bei unwirksamer bzw. fehlender Befristung einer "vorübergehenden" Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit ist der Angestellte von Beginn der Zuweisung an so zu behandeln, als sei ihm diese Tätigkeit auf Dauer zugewiesen worden. Dementsprechend richtet sich auch die tarifgemäße Vergütung des Angestellten ausschließlich nach den dieser vertraglich auszuübenden Tätigkeit entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit von dem Angestellten tatsächlich ausgeübt wird oder ihm zwischenzeitlich wieder entzogen worden ist.«

Normenkette:

BAT § 24 ; BAT § 23 ; BAT § 24 Abs. 1 ; BAT § 24 Abs. 2 ; ZPO § 97 ; ZPO § 543 Abs. 1 ; LPVG NW § 66 ; LPVG NW § 72 Abs. 1 ; LPVG NW § 66 Abs. 1 ; LPVG NW § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger über den 31.01.2001 weiterhin Vergütung nach Vergütungsgruppe V c BAT zu gewähren.