BVerwG - Urteil vom 01.07.2003
1 C 32.02
Normen:
AuslG § 12 Abs. 2 S. 2 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; ArGV § 5 § 8 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 ; Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits vom 26. Februar 1996 Art. 64 Abs. 1 und 2 ; Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 27. April 1976 Art. 40 ; SGB III § 284 Abs. 5 § 288 Abs. 1 ; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 Art. 31 Abs. 1 und 2 Buchst. a ;
Vorinstanzen:
VGH München - 10 B 02.104 - 09.10.2002,
VG München, vom 18.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen M 17 K 00.4314

Zur Frage, ob sich aus dem Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko ein Aufenthaltsrecht ergibt - Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Aufenthalt als Ehegatte eines Deutschen; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Benachteiligungsverbot; nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung; vorläufiges Bleiberecht; Diskriminierungsverbot; Erlöschen der Arbeitsgenehmigung; Ermessensausübung; Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien; Kündigungsbedingungen; Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung; Wanderarbeitnehmer, praktische Wirksamkeit der Rechte

BVerwG, Urteil vom 01.07.2003 - Aktenzeichen 1 C 32.02

DRsp Nr. 2003/13243

Zur Frage, ob sich aus dem Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko ein Aufenthaltsrecht ergibt - Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Aufenthalt als Ehegatte eines Deutschen; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Benachteiligungsverbot; nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung; vorläufiges Bleiberecht; Diskriminierungsverbot; Erlöschen der Arbeitsgenehmigung; Ermessensausübung; Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien; Kündigungsbedingungen; Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung; Wanderarbeitnehmer, praktische Wirksamkeit der Rechte

»Nach deutschem Recht vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung auch im Falle einer nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG) kein von dieser unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko (vgl. auch Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -).«

Normenkette:

AuslG § 12 Abs. 2 S. 2 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; ArGV § 5 § 8 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 ;