ArbG Berlin vom 24.08.2005
38 BVGa 18453/05
Normen:
BetrVG § 14a § 16 § 17 § 19 ; ZPO § 940 ;

Zur Überprüfbarkeit des Bestellungsaktes eines Wahlvorstandes im Rahmen der Einleitung einer Betriebsratswahl; zum Pflichtenkreis des Wahlvorstandes und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Einstweiligen Verfügungsverfahren

ArbG Berlin, vom 24.08.2005 - Aktenzeichen 38 BVGa 18453/05

DRsp Nr. 2006/27279

Zur Überprüfbarkeit des Bestellungsaktes eines Wahlvorstandes im Rahmen der Einleitung einer Betriebsratswahl; zum Pflichtenkreis des Wahlvorstandes und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Einstweiligen Verfügungsverfahren

1. Zum Pflichtenkreis des Wahlvorstandes gehört es, Fehler, die die Betriebsratswahl anfechtbar machen, zu vermeiden. Liegt ein Anfechtungsgrund vor, hat der Wahlvorstand die laufende Wahl abzubrechen, wenn sich der Wahlfehler nicht anderweitig beheben oder korrigieren läßt (im Anschluss an BAG v. 20.2.1991 - 7 ABR 85/89 - und v. 27.1.1993 - 7 ABR 37/92 -). 2. Anfechtungsberechtigte können diese Verpflichtung des Wahlvorstandes im Wege der Einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn feststeht, dass ein entsprechender Wahlfehler vorliegt.

Normenkette:

BetrVG § 14a § 16 § 17 § 19 ; ZPO § 940 ;