Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 27. April 2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerinnen wenden sich gegen Aufhebungsentscheidungen bzgl. Grundsicherungsleistungen im Zeitraum Dezember 2008 bis Oktober 2010 im Rahmen eines Überprüfungsantrages.
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