Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 27. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Auferlegung von Verschuldenskosten wird aufgehoben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Kläger beziehen laufend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) von dem Beklagten und führen in diesem Zusammenhang zahlreiche Rechtsstreitigkeiten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|