I.
Die Klägerin, ein Unternehmen der Lebensversicherungsbranche, klagt vor dem Arbeitsgericht München gegen die Beklagte auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen. Die Beklagte hat ihren allgemeinen Wohnsitz in 01454 Radeberg in Sachsen. Radeberg gehört zum Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Bautzen und des Amtsgerichts Kamenz.
Dem Rechtsverhältnis der Parteien liegt der am 11.06.2002 geschlossene "Vertrag über den hauptberuflichen selbständigen Außendienst im Sinne der §§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|