I.
Der Kläger/ Beschwerdeführer hat, vertreten durch Rechtsanwalt vom E., am 05.07.2007 Klage erhoben und zugleich beantragt, ihm hierfür Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Im Gütetermin am 17.08.2007 haben die Parteien den Rechtsstreit durch Vergleich beendet. Das Arbeitsgericht hat zugleich dem Kläger Gelegenheit gegeben, das ordnungsgemäß ausgefüllte PKH-Formular nebst Mitteln zur Glaubhaftmachung binnen einer Woche nachzureichen.
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