1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Übernahme von Lagerungskosten.
Die Klägerin hat am 17. Juli 2020 Klage beim Sozialgericht Hamburg erhoben. Zur Begründung ihrer Klage hat sie vorgetragen, dass sie momentan in einem Heim lebe, aber weiter nach einer neuen rollstuhlgerechten Bleibe in S. suche. Sie könne die Lagerkosten für ihre Habe nicht zahlen. Sie reiche hiermit einen Antrag auf Kostenübernahme für die Lagerkosten ein.
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