1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 06.02.2008 -
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.254,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 1.418,20 € seit dem 01.11.2007, 01.12.2007 und 01.01.2008 abzüglich bereits von der Agentur für Arbeit erhaltener 516, 90 € zu zahlen.
3. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
4. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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