LAG Hamm - Urteil vom 28.04.2021
10 Sa 31/21
Normen:
TV-ZUG Metall- und Elektroindustrie NRW v. 14.02.2018; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307; ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 29.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 87/20

Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen ArbeitgeberSonderzahlung eigener Art durch ArbeitgeberAllgemeines Informationsschreiben an Mitarbeiter nur bei Ankündigung individueller Vereinbarungen eine ZusageAuslegung allgemeiner Informationsschreiben an Arbeitnehmer

LAG Hamm, Urteil vom 28.04.2021 - Aktenzeichen 10 Sa 31/21

DRsp Nr. 2021/9217

Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber Sonderzahlung eigener Art durch Arbeitgeber Allgemeines Informationsschreiben an Mitarbeiter nur bei Ankündigung individueller Vereinbarungen eine Zusage Auslegung allgemeiner Informationsschreiben an Arbeitnehmer

Sagt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Weitergabe der tariflichen Lohnerhöhungen der Metall- und Elektroindustrie NRW zu, so umfasst diese Zusage grundsätzlich nicht das in § 2 TV T-ZUG geregelte tarifliche Zusatzgeld T-ZUG (A) und T-ZUG (B), da es sich hierbei um eine Sonderzahlung eigener Art handelt. Ein an alle Mitarbeiter gerichtetes Informationsschreiben eines Arbeitgebers über ein künftiges Konzept für ein betriebliches Bündnis für Arbeit stellt jedenfalls dann mangels Rechtsbindungswillen keine Gesamtzusage dar, wenn daraus deutlich wird, dass er zur Umsetzung des Konzepts mit den einzelnen Arbeitnehmern noch schriftliche Individualvereinbarungen vereinbaren möchte.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 29. Oktober 2020 - 1 Ca 87/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-ZUG Metall- und Elektroindustrie NRW v. 14.02.2018; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307; ZPO § 97;

Tatbestand

1. 2. 1. 2.