Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Bildung eines Gesamtbetriebsrats und eines Wirtschaftsausschusses.
Die Antragstellerin und die Beteiligte zu 5 (Arbeitgeber) sind Unternehmen der A-Gruppe. A ist ein Anbieter digitaler Kartendienste und Hersteller von Navigationsprogrammen. Ende 2015 wurde A von den 3 deutschen Automobilherstellern B, C und D übernommen, die jeweils 1/3 der Gesellschaftsanteile an A erwarben. In Deutschland ist die A-Gruppe mit 3 Gesellschaften aktiv:
-A Germany GmbH & Co. KG (Antragstellerin)
-A Deutschland GmbH (Beteiligte zu 5)
-A (DE) GmbH
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