Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 20. Januar 2016 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch um die Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Zusicherung der Kostenübernahme für eine Einzugsrenovierung sowie die Verlegung von Fußbodenbelägen in einer neuen Wohnung nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|